Satzung

Das Kleingedruckte

    SATZUNG DER WIRTSCHAFTSJUNIOREN ALTMARK BEI DER IHK MAGDEBURG, GESCHÄFTSSTELLE SALZWEDEL

    §1 Name, Regionalität, Sitz und Geschäftsjahr


    Die Wirtschaftsjunioren führen die Bezeichnung „Wirtschaftsjunioren Altmark bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Geschäftsstelle Salzwedel“ und umfassen den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal.

    Sitz der Wirtschaftsjunioren Altmark ist die Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Geschäftsstelle Salzwedel.

    Das Geschäftsjahr der Wirtschaftsjunioren Altmark ist das Kalenderjahr.

    §2 Zweck und Aufgaben


    Die Wirtschaftsjunioren Altmark verstehen sich als regionales Forum von Führungs- und Nachwuchskräften aus allen Bereichen der Wirtschaft. Sie vertreten die Interessen gegenüber Politik und Verwaltung auf Bundes-, Landes und auf regionaler Ebene.

    Folgendes sind Aufgaben und Ziele der Wirtschaftsjunioren Altmark:

    • Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft,

    • Behandlung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen,

    • regelmäßiger Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern,

    • Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte,

    • Zusammenarbeit mit der IHK Magdeburg, Geschäftsstelle Salzwedel

    §3 Mitgliedschaft


    Mitglied der Wirtschaftsjunioren kann sein, wer Führungsaufgaben in der Wirtschaft wahrnimmt oder auf die Übernahme solcher Aufgaben vorbereitet wird.

    Die Mitglieder dürfen nicht jünger als 21 und nicht älter 40 Jahre sein. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem ein Mitglied sein 40. Lebensjahr vollendet hat. Im Übrigen endet die Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss.

    Über einen Mitgliedsantrag hat der Vorstand zu beschließen. Mitglieder aus anderen Wirtschaftsjuniorenkreisen sind als Mitglieder aufzunehmen, wenn diese sich privat oder unternehmerisch räumlich verändern.

    Ein Austritt ist schriftlich zu erklären und mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

    Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitglied gegen die Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Wirtschaftsjunioren Altmark erheblich zuwiderhandelt.

    Der Ausschluss ist weiter zulässig, wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Rückstand ist. Vor dem Ausschluss muss das Mitglied vom Vorstand gemahnt worden sein.

    Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit des Vorstandes entscheidet der Vorsitzende. Der Vorstand ist berechtigt, einen Antrag auf Mitgliedsaufnahme ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Über einen Einspruch gegen den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

    Weitere Mitglieder können sein: Juniormitglieder (§ 4).

    §4 Juniormitgliedschaft


    Studenten können auf Antrag eine Juniormitgliedschaft erwerben. Über die Juniormitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist ein Widerspruch nicht möglich.

    Die Juniormitglieder verpflichten sich zu aktiver und regelmäßiger Teilnahme an den Veranstaltungen und Projektgruppenarbeiten.

    Juniormitglieder haben alle Mitgliedschaftsrechte auf Kreisebene, aber keine Stimmrechte.

    Die Juniormitgliedschaft endet mit Beendigung des Studiums.

    §5 Beiträge


    Die Wirtschaftsjunioren Altmark erheben einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist am 15. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Scheidet ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres - aus welchen Gründen auch immer - aus, findet eine anteilige Erstattung von Beiträgen nicht statt. Tritt ein Mitglied bis einschließlich 30. Juni eines Jahres ein, ist der volle Beitrag für das Kalenderjahr zu entrichten. Bei einem Eintritt ab dem 1. Juli eines Jahres reduziert sich der Beitrag um 50 v. H.

    §6 Organe


    Organe der Wirtschaftsjunioren Altmark sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

    §7 Mitgliederversammlung


    Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über:

    • Grundsätzliche Arbeit der Wirtschaftsjunioren Altmark,

    • Wahl des Vorstandes,

    • Genehmigung des Jahresabschlusses,

    • Erteilung von Entlastungen sowie

    • in den sonstigen in dieser Satzung festgelegten Fällen.


    Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, bei der über die vorgenannten Angelegenheiten entschieden wird.

    Zu dieser Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende oder bei Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied spätestens 14 Tage vorher durch elektronische Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied elektronisch bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

    Bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt; bei Wahlen entscheidet das Los.

    Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende (in Präsenz vor Ort, digital oder hybrid). Es besteht zudem die Möglichkeit der Blockwahl, wenn sich mehrere Vorstandsteams zur Wahl aufstellen und die Mitgliederversammlung dieser Art der Wahl zustimmt. Bei digitalen oder hybriden Wahlen wird eine geheime Wahl auf der Internetplattform der WJ Altmark durchgeführt. Diese kann nur mit Zugangsdaten und Login-Kennung der Mitglieder vorgenommen werden. Bei Wahlen vor Ort kann auf Forderung eine geheime Abstimmung stattfinden. Wird diese Anforderung nicht gestellt, ist eine offene Abstimmung durchzuführen.

    Über Mitgliederversammlungen, bei denen formelle Beschlüsse im Sinne dieser Satzung gefasst werden, ist ein vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnetes Protokoll zu fertigen.

    §8 Vorstand


    Der Vorstand leitet und vertritt die Wirtschaftsjunioren und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

    Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Folgende Funktionen sind mindestens zu besetzen:

    • Vorsitzender,

    • Stellvertretender Vorsitzender,

    • Kassierer.


    Neben den gewählten Mitgliedern wirken im Vorstand der Past Präsident und der Geschäftsführer der IHK Magdeburg, Geschäftsstelle Salzwedel, mit. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung bestimmen, dass auch alle Arbeitsgruppenleiter zum Vorstand zählen (sog. erweiterter Vorstand).

    §9 Arbeitsgruppen


    Durch den Vorstand können Arbeitsgruppen berufen werden. Die jeweiligen Arbeitsgruppen berichten dem Vorstand über seine Aktivitäten.

    §10 Schlussbestimmungen


    Eine Änderung der Satzung sowie die Auflösung der Wirtschaftsjunioren Altmark kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

    Die Satzung tritt am 17.11.2022 in Kraft.

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